Tierschutz relevante Vorgaben
Auch beim Einsatz von Schulhunden sieht der Gesetzgeber Richtlinien vor, die den Schutz der Hunde gewährleisten aber auch die Sicherheit der Kinder im Auge haben. Hier auf dieser Seite finden Sie einige der wesentlichen Vorgaben.
Einsatzkriterien
Jeder Hinweis auf eine klinische Erkrankung schließt den Einsatz des Hundes aus und ist im Zweifelsfall mit dem betreuenden Tierarzt zu besprechen.
Das Tierindividuum selbst ist Indikator für die eigene Belastungsgrenze. Tiergestützt arbeitende Menschen müssen über die Fähigkeit verfügen, Gesundheit, Wohlbefinden und charakterliche Eignung ihres eingesetzten Tieres richtig einzuschätzen. Sie müssen in der Lage sein, Stresssignale und Anzeichen für Überforderung richtig zudeuten und Einsatzbedingungen rechtzeitig zu ändern (Arbeit unter- oder abbrechen, Ausgleich anbieten).
Voraussetzungen für den Einsatz der Tiere
Hundeführer volljährig, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Hundehaltung (TSG §2 (3) Sachkunde), erfahren im Umgang mit seinem Hund
- Kenntnisse über Beschwichtigungssignale, Stresszeichen und Vermeidung von Stress auslösenden Faktoren sowie über Handling des unter Stress stehenden Hundes.
- Kenntnisse über Erste Hilfe-Maßnahmen beim Hund.
- Empfohlen: z.B. D.O.Q.-Test 2.0, VDH-, BVZ-Hundeführerschein.
- Vorbereitet auf das Setting am Einsatzort (Arbeitssituation, -abläufe, -umfeld, Klienten/Patienten).
- Einsatzkonzept und eine Zielformulierung für den Einsatz.
Die Eignung eines Hundes für den sozialen und pädagogischen Einsatz ist im Einzelfall zu prüfen und eine individuelle Entscheidung in Abhängigkeit vom jeweiligen Hund und dem vorgesehenen Aufgabenbereich zu fällen.
Grundausbildung (empfohlen z.B. BHV-, BVZ-Hundeschule, D.O.Q. Test 2.0 oder BVZ- oder BHV- oder VDH-Hundeführerschein bzw. Begleithundeprüfung o.ä.)
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